Unsere staatlichen/vereinsinternen Fischereiaufseher haben die Aufgabe Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Fischerei und der Fischbestände dienen und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Unsere Fischereiaufseher dürfen jeden, der gerade das Angeln ausübt oder der sich mit fangfertigem Fischereigerät an oder auf Gewässern aufhält, kontrollieren. Bei der Kontrolle muss der Fischereiaufseher denjenigen ansprechen und sich zu erkennen geben. Auf Verlangen hat er sich auszuweisen.


Horst Brandt



Frank Wessar



Manfred Iwersen



Paulo  José Fernandes da Silva


Medvid Moshkayri




Swen Trenz



Gregor Wiese