Informationen für alle Gastangler

 

Die Gastkarten für unsere Gewässer (Kellmetschweiher, Niederwiesenweiher und Schwarzweiher) sind erhältlich bei:

  • A&M Angelsport GmbH  /  Industriestrasse 13 a  /  67346 Speyer
  • Leydecker Angelgeräte  /  Sandgasse 25  /  67105 Schifferstadt

 

Tageskarte Erwachsene - 20,00€

Wochenkarte Erwachsene - 100,00€

 

Tageskarte Jugendliche - 10,00€

Wochenkarte Jugendliche - 50,00€

 

(untenstehende Gewässerordnung ist zwingend einzuhalten und wird durch unsere Fischereiaufseher regelmäßig kontrolliert.

Bei Verstößen erfolgt eine Sperrung für unsere Gewässer. Den Anweisungen unserer Kontrolleure ist stets Folge zu leisten.)


ACHTUNG!!!!

Ab sofort gilt auf dem Parkplatz am Niederwiesenweiher absolutes Halteverbot ab 22.00Uhr

Ausgenommen sind Angler mit einer gültigen Gewässerkarte. Eine Kopie der Gewässerkarte muss von außen sichtbar im Fahrzeug liegen.

Es ist wichtig, dass die Fanglisten nach Beendigung des Angelsports an folgende Email-Adresse

geschickt werden:

schriftfuehrer@asv-kellmetschweiher.com oder an vorstand@asv-kellmetschweiher.com

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fanglisten per WhatsApp an 0173-2534359 zu übermitteln.

 

 

 

Gewässerordnung des Angelsportvereins

ASV Kellmetschweiher e.V. Böhl-Iggelheim für Gastangler

 

1.   Die Gewässerordnung gilt für die Vereinsgewässer des ASV Kellmetschweiher e. V. Böhl-Iggelheim.

 

 

2.   Das Befischen unserer Gewässer ist erlaubt mit einem gültigen Jahres-/Jugendfischereischein und einem gültigen

Erlaubnisschein zum Fischfang. Der Erlaubnisschein kann versagt werden, wenn der Antragsteller schon einmal

gegen die Gewässerordnung oder gegen die fischereirechtlichen Bestimmungen verstoßen hat. Jugendliche

Sportfischer, die noch keine Sportfischerprüfung abgelegt haben, dürfen nur in Begleitung eines

Fischereischeininhabers angeln. Gästeerlaubnisscheine können an Sportfischer mit gültigem

Jahres-/Jugendfischereischein ausgestellt werden. Zur Ausgabe für die Erlaubnisscheine zum Fischfang sind die

Vorstandschaft und die von der Vorstandschaft befugten Personen und Ausgabestellen berechtigt.

 

 

3.   Das Einfahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen an unseren Gewässern ist verboten. Die Zufahrt ist nur bis zu 

den ausgewiesenen, öffentlichen Parkplätzen erlaubt.

 

 

4.   Die Nutzung von Schlauchbooten, Futterbooten und Wasserfahrzeuge jeglicher Art ist verboten. Die Nutzung von

Fish Findern ist gestattet. Das Auslegen von Ködern in unmittelbarer Nähe von Unterständen wie überhängende

Äste und Bäume ist zu unterlassen. Das Setzen von Markierungen/Markern auf unseren Gewässern ist verboten.

 

 

5.   Für den Fischfang gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese Gewässerordnung nichts anderes

bestimmt.

Bedingungen zum Fischfang: Der Erlaubnisscheininhaber hat das Recht, in den Vereinsgewässern mit zwei

Handangeln und einem Ködergarn vom Ufer aus zu angeln. Die Friedfischangel ist eine Handangel, bei der alle

pflanzlichen Köder sowie Würmer, Insekten und Insektenlarven, natürlich oder Imitate, unter Verwendung eines

einfachen Hakens, erlaubt sind.

Die Raubfischangel ist eine Handangel mit folgender Beköderung: Fische, Fischstücke, künstliche Köder wie Blinker,

Löffel, Wobbler, Spinner und andere Nachbildungen von Fischen, Krebsen und Kleinwirbeltieren. Als Haken kann

sowohl ein Einfachhaken als auch ein Mehrfachhaken (Zwilling, Drilling) oder ein System verwendet werden. Als

Angelköder verboten sind lebende Fische, Frösche u.a. Amphibien, Krebse und Krebsstücke, lebende Warmblüter

und alle anderen geschützten Tiere.

Tier- und Naturschutz: Die gesetzlichen Bestimmungen des Tier- und Naturschutzes sind zu beachten. Es darf wie

folgt gefischt werden: 2 Friedfischangeln oder 2 Raubfischangeln oder 1 Raubfischangel und 1 Friedfischangel.

Drop-Off-Montagen oder Abrissmontagen sind nicht erlaubt.

 

 

6.   Untermassige Fische sind sofort schonend in das Wasser zurückzusetzen. Schwerverletzte Fische, sind aus

Tierschutzgründen zu töten, in kleine Stücke zu schneiden und in das befischte Gewässer zurückzuwerfen. Zum

Hältern dürfen nur aus Textilien hergestellte Setzkescher mit einer Größe von mindestens 50 cm Durchmesser bzw.

40 x 50 cm bei eckigen Keschern und einer Länge von 3,50 m verwendet werden.

 

 

7.   Tageshöchstfanggewicht: 10 kg

Der Verkauf oder Tausch gefangener Fische ist verboten.

Es dürfen höchstens fünf Köderfische gehältert werden, wobei Barsche nicht als Köderfische betrachtet werden.

Nach Beendigung des Tagesfanges sind die Köderfische freizulassen. Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Aal, Forelle,

Karausche, Giebel und Goldfische dürfen nicht als Köder verwendet werden. Als Köderfische sind erlaubt:

Rotaugen, Rotfedern, Flussbarsch, Sonnenbarsch und Brassen. Ganzjährig nicht erlaubt ist das Angeln mit dem

Kosak sowie Paternostersystemen. Das Reißen der Fische ist verboten. Während der Frühjahrsschonzeit vom 01.

Februar bis 31. Mai ist das Heben von Köderfischen sowie das Spinnen, Blinkern und Angeln mit sonstigen

künstlichen Ködern und Systemen verboten.

 

 

8.   Der Fischer muss seine Angel(n) und das Ködergarn stets unter Aufsicht halten. Der Sportfischer darf sich nicht

weiter von seinen Angeln entfernen, als es seinem optischen und akustischen Wahrnehmungsvermögen

entspricht, um bei einem Biss sofort eingreifen zu können. Begleitpersonen dürfen Angel und Ködergarn nur

übergeben werden, wenn diese ebenfalls im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheines zum Fischfang sind und selbst

keine Fanggeräte ausgebracht haben.

 

 

9.   Der Angelplatz ist stets sauber zu halten. Zum Schutze der Natur und der Umwelt ist herumliegender Müll, auch

nicht selbst verursachter, zu sammeln und entweder zuhause oder in den Mülleimern am See zu entsorgen.

 

 

10.   Offene Feuerstellen sowie das Grillen sind verboten.

 

 

11.   Das Campen ist verboten. Ein Wetterschutz während der Ausübung des Angelsportes ist geduldet.

Zum Schutz der Vegetation ist ein Wetterschutz spätestens nach 3 Tagen umzustellen. Beim Aufbau des

Wetterschutzes ist darauf zu achten, dass keine Stelle gewählt wird, die offensichtlich kurz zuvor von einem

anderen Angler genutzt wurde. Die Verwendung eines Bodens oder einer Plane ist nicht erlaubt.

 

 

12.   Eine Abhakmatte zum Zwecke des schonenden Abhakens eines Fisches ist dagegen ausdrücklich gewünscht.

 

 

13.   Es gelten folgende Mindestmaße, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längstens Teils der

Schwanzflosse:

 

Wels ohne Maß Barsch ohne Maß

Hecht 60 cm Zander 50 cm

Karpfen 45 cm Aal 50 cm

Schleie 30 cm Weißfische 15 cm

Graskarpfen 75 cm Stör/Sterlet 80 cm

 

Schonzeiten: Bitterlinge ganzjährig

Hecht vom 01. Februar bis 31. Mai einschließlich

Zander vom 15. März bis 15. Mai einschließlich

 

 

14.   Der Vorstand mit den Beisitzern kann in begründeten Fällen im Interesse der Fischhege zeitlich begrenzte

Fangverbote aussprechen oder Fangverbote aufheben. Weiterhin kann er Personen damit beauftragen, im Beisein

des Fischwartes bzw. Gewässerwartes mit gesetzlich erlaubten Mitteln vom Ufer und Boot aus, Fische zu fangen.

 

 

15.   Während der vereinsinternen Hegefischen, beginnend mit der Uhrzeit der Auslosung, ist das jeweils beangelte

Gewässer für Gastangler/innen komplett gesperrt. Während der Arbeitseinsätze ist das Angeln am betroffenen

Gewässer nicht erlaubt bzw. muss durch Einholen der Ruten unterbrochen werden. Falls es für den Arbeitseinsatz

erforderlich ist, ist der Angelplatz bei Aufforderung zu räumen. Die Daten der Hegefischen und Arbeitseinsätze

können bei den Ausgabestellen erfragt werden.

 

 

16.   Die Handangeln dürfen nur von dem eingenommenen Angelplatz ausgebracht werden. Ein Ablegen entlang des

Ufers oder am gegenüberliegenden Ufer ist nur geduldet, solange kein anderer Angler behindert oder gestört

wird. Sollte ein anderer Angler einen von Ruten oder Angeln blockierten Platz nutzen wollen, sind bereits

ausgelegte Angeln zu entfernen bzw. umzulegen. Angefütterte Plätze, soweit bekannt, sollten respektiert werden.

Ein genereller Anspruch auf einen Angelplatz besteht jedoch nicht. Auf Badegäste ist gemäß Pachtvertrag immer

Rücksicht zu nehmen. Das Baden darf durch den Angelsport nicht behindert werden.

 

 

17.   Allen Vereinsmitgliedern des ASV Kellmetschweiher e. V. mit einer gültigen Jahreskarte ist auf Verlangen der

Erlaubnisschein und der Jahresfischereischein vorzuweisen. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung kann der

Erlaubnisschein vom Fischereikontrolleur sichergestellt werden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

 

 

Diese Gewässerordnung ist gültig ab dem 15.11.2023

 

Böhl-Iggelheim, den 06.11.2023

 

Die Vorstandschaft