Wer kann Mitglied werden?
Erwachsene Personen können eine Mitgliedschaft nur beantragen, wenn sie ortsansässig oder im Umkreis von ca. 10 km um Böhl-Iggelheim ihren Erstwohnsitz haben.
Zu den Ortschaften im Umkreis zählen:
Rödersheim-Gronau, Hochdorf-Assenheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Schifferstadt, Niederkirchen, Deidesheim, Meckenheim, Ruppertsberg, NW-Mussbach, Hassloch, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Gommersheim, NW-Geinsheim & NW-Lachen-Speyerdorf.
Für Jugendliche gibt es keine örtliche Begrenzung.
Vorgehensweise:
1. Aufnahmeantrag zwei mal ausfüllen
(nur grau unterlegte Felder)
und Datenschutzerklärung unterschreiben
2. Antrag und Datenschutzerklärung auf der nächsten Vorstandssitzung abgeben
Wann? jeden ersten Freitag im Monat
Wo? im Anglertreff
Abgabe? kurz vor 19.00 Uhr
Bitte den gültigen Jahresfischereischein an diesem Termin mitbringen inklusive der Gebühren für die Aufnahme.
Besonderheit für Jugendliche unter 18 Jahren
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, die unterschriebene Datenschutzerklärung und eine Kopie des Jugendfischereischeines bitte direkt per Mail an unseren Schriftführer Felix Gernhuber schicken, da für die Aufnahme der Jugendlichen keine Aufnahmeabstimmung und somit auch keine Anwesenheit auf der monatlichen Vorstandssitzung notwendig ist.
Mail an: [email protected]
3. Gebühren entrichten
Aufnahmegebühr
Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) - 200,00€ einmalig
Jugendliche - frei
Mitgliedsbeitrag
Erwachsene - 30,00€ jährlich
Jugendliche - 15,00€ jährlich
Gewässerkarten
Gewässerkarte Kellmetschweiher, Niederwiesenweiher, Schwarzweiher und Rehbach:
Erwachsene - 35,00€ jährlich
Jugendliche - 15,00€ jährlich
Zur Beachtung
Zum Erwerb der Gewässerkarte muss von Erwachsenen der gültige Jahresfischereischein vorgelegt werden.
Jugendliche benötigen den von der zuständigen Gemeinde ausgestellten Jahresfischereischein.
Mindestaufnahmealter für Jugendliche ist das vollendete 7. Lebensjahr.
Bezahlung
Die unter 3. genannten Gebühren sind bei der Aufnahme in bar zu entrichten.
Für die jährliche Begleichung des Beitrags
(30,00 € bzw. 15,00 €) ist das Lastschriftverfahren erforderlich.
(Angaben der Bankverbindung auf dem Aufnahmeantrag).
Bedingungen Erwerb Gewässerkarte
Für den Erwerb der Gewässerkarte im Folgejahr sind von Erwachsenen 15 Arbeitsstunden im laufenden Jahr zu erbringen, davon 4 Stunden am Gewässer.
Im Aufnahmejahr sind die Arbeitsstunden anteilmäßig zu erbringen.
Ersatzweise können 15,00€ je nicht geleisteter Arbeitsstunde entrichtet werden.
Über jede zusätzliche Stunde, auch von Jugendlichen, ist die Vorstandschaft dankbar.
Mehrstunden sind jedoch nicht in das Folgejahr übertragbar.
Einladungen zu Arbeitseinsätzen erfolgen jeweils per Mail oder in den ASV News, sowie auf der Homepage und über die WhatsApp Gruppe des ASV.
Fördermitgliedschaft
Personen die keinen Fischereischein haben und auch nicht aktiv angeln möchten, können trotzdem Mitglied unseres Vereins werden.
Für diese Mitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr sowie die Erbringung der Arbeitsstunden. Es ist nur der o.g. Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Stand 22.06.2026